Infos

Durch die Erneuerung des NÖ-Hundehaltegesetzes und der NÖ-Hundehalte-Sachkundeverordnung ist es per 01.06.2023 verpflichtend, einen mindestens dreistündigen Theorievortrag bei Neuanschaffung von einem Hund zu absolvieren.

 

Auszug aus dem NÖ-Hundehaltegesetz:

Der Hundehalter oder die Hundehalterin eines Hundes hat den Nachweis der allgemeinen Sachkunde grundsätzlich bei der Meldung zu erbringen.

Sollte dieser jedoch bei der Meldung noch nicht vorliegen ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen. Der erworbene Nachweis der allgemeinen Sachkunde ist personenbezogen und gilt auch als Nachweis für alle weitere Hundehaltungen. Die allgemeine Sachkunde ist vom

Hundeführer somit „Nur einmal im Leben“ zu absolvieren.

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